Kapitel 2 · Pflicht ab 19.06.2026
Der Widerrufsbutton: so muss der Widerruf in deinem Shop laufen
Seit dem 19. Juni 2026 muss jeder Onlineshop, der an Verbraucher verkauft, einen eigenen Weg zum Widerruf anbieten: eine Schaltfläche „Vertrag widerrufen“, ein kurzes Formular, ein zweiter Klick auf „Widerruf bestätigen“ und danach sofort eine Eingangsbestätigung per Mail. Hier steht, wie der Ablauf genau aussehen muss, was du nicht verlangen darfst, welcher Satz in deine Widerrufsbelehrung gehört und wie weit dein Shopsystem schon ist.
Zuletzt geprüft: · Sachstand zum Nachschlagen, keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste
- Seit wann
- 19. Juni 2026.
- Wer
- Alle, die über eine Website oder App Verträge mit Verbrauchern schließen, bei denen es ein Widerrufsrecht gibt.
- Was
- Eine gut lesbare Schaltfläche „Vertrag widerrufen“, die während der ganzen Widerrufsfrist erreichbar ist.
- Ablauf
- Klick auf „Vertrag widerrufen“, Name, Bestellung und E-Mail angeben, Klick auf „Widerruf bestätigen“.
- Danach
- Sofort eine Eingangsbestätigung, etwa per Mail, mit Inhalt, Datum und Uhrzeit des Widerrufs.
- Nicht erlaubt
- Einen Grund verlangen. Laut Gesetzesbegründung auch kein Login, wenn man ohne Konto bestellen kann.
Der Ablauf, Schritt für Schritt
Das Gesetz schreibt den Weg ziemlich genau vor. Er hat zwei Klicks und eine Mail. Mehr muss es nicht sein, weniger darf es nicht sein.
„Vertrag widerrufen“
Eine Schaltfläche oder ein Link mit genau diesen Worten oder einer gleich eindeutigen Formulierung. Gut lesbar, hervorgehoben, von jeder Seite des Shops aus erreichbar, solange die Widerrufsfrist läuft.
Die Angaben
Der Kunde gibt drei Dinge an oder bestätigt sie, wenn du sie schon kennst: seinen Namen, welche Bestellung oder welchen Teil davon er widerrufen will, und wohin die Bestätigung gehen soll, meist seine E-Mail-Adresse.
„Widerruf bestätigen“
Ein zweiter Knopf mit diesen Worten oder gleich eindeutig beschriftet. Er schickt den Widerruf ab. Ein weiteres Fenster danach ist nicht nötig. Mit diesem Klick ist die Frist gewahrt, auch wenn er am letzten Tag kurz vor Mitternacht kommt.
Die Eingangsbestätigung
Sofort und dauerhaft speicherbar, in der Praxis per Mail. Darin steht, was der Kunde widerrufen hat, mit Namen und Bestellung, dazu Datum und Uhrzeit des Eingangs.
Wo der Button hingehört
Das Gesetz sagt: ständig verfügbar, hervorgehoben platziert, leicht zugänglich. Die Begründung des Gesetzes wird konkreter. Die Funktion soll von jeder Unterseite aus direkt erreichbar sein. Ein Link, der direkt auf die Seite mit dem Formular führt, reicht dafür.
Im Footer geht das auch, aber dann nicht als graue Zeile zwischen AGB und Impressum. Die Begründung verlangt dort eine eigene Farbe oder einen deutlichen Kontrast, damit der Button sich klar von den anderen Links abhebt.
Du musst nicht für jeden Kunden ausrechnen, ob seine Frist noch läuft. Laut Begründung darfst du den Button einfach immer zeigen. Das ist für dich die einfachste und sicherste Lösung.
Was du nicht verlangen darfst
- Einen Grund. Ein Widerruf muss nicht begründet werden, das steht so im Gesetz. Ein Pflichtfeld „Grund der Rücksendung“ vor dem Abschicken passt damit nicht zusammen.
- Eine Registrierung oder einen Login, wenn man bei dir auch als Gast bestellen kann. So steht es in der Gesetzesbegründung. Nur wer ausschließlich mit Kundenkonto verkauft, darf den Button in den Login-Bereich legen.
- Eine App, wenn der Kauf nicht über diese App lief.
- Doppelte Angaben: Wer eingeloggt ist, soll sich und die Bestellung nicht noch einmal eintippen müssen. Du zeigst die Daten an, er bestätigt sie.
- Eine Bestätigung, die so klingt, als sei der Widerruf schon geprüft und angenommen. Die Begründung rät von Sätzen wie „Ihr Widerruf wird hiermit bestätigt“ ab. Schreib lieber, dass der Widerruf eingegangen ist und du ihn noch prüfst.
Der neue Satz in deiner Widerrufsbelehrung
Die gesetzliche Musterbelehrung hat einen neuen Baustein bekommen. Wenn du die Funktion anbieten musst, gehört dieser Satz hinein, mit der Adresse deiner Widerrufsseite:
„Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter … ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.“
Den Rest der Belehrung und das Muster-Widerrufsformular behältst du. Wer seine Rechtstexte von einem Dienst bezieht, sollte prüfen, ob der Satz schon drin ist und die Adresse stimmt.
Der Satz ist nicht nur Formsache. Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn du richtig belehrt hast, und zur Belehrung gehört jetzt auch der Hinweis auf die Widerrufsfunktion.
Was offen ist
Offen oder umstritten
- Login nur mit Einmalcode: Shopify lässt Kunden sich mit E-Mail und einem sechsstelligen Code anmelden, ohne Passwort. Ob das bei Gastbestellungen noch als „ohne Login“ zählt, sagt weder das Gesetz noch die Begründung. Wie Gerichte das sehen, ist offen.
- Die Gesetzesbegründung ist kein Gesetz. Sie zeigt, wie das Ministerium die Regeln versteht, und Gerichte ziehen sie oft heran. Binden tut sie niemanden.
- Ein freiwilliges Feld für den Grund, etwa nach dem Absenden, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Es darf den Widerruf auf keinen Fall aufhalten.
- Ob die Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage wächst, wenn der Hinweis auf die Funktion in der Belehrung fehlt, ist nicht entschieden. Das Gesetz verknüpft Fristbeginn und Belehrung, ein Urteil dazu kenne ich nicht.
- Shops ohne jedes Widerrufsrecht, etwa nur mit Maßanfertigungen: Laut Begründung gilt die Pflicht für Verträge, bei denen es ein Widerrufsrecht gibt. Wer gemischt verkauft, zeigt den Button für alle.
Umsetzung in deinem Shopsystem
| System | Stand | Quelle |
|---|---|---|
| Shopify | Seit 18.06.2026 eingebaut über Selbstbedienungs-Rückgaben und Stornierungen, einstellbar je Markt. Läuft nur mit den neuen Kundenkonten; der Kunde meldet sich mit E-Mail und Code an. Zur Frage „Login bei Gastbestellungen“ siehe oben. | Shopify Changelog |
| Shopware 6 | Eingebaut ab Version 6.7.9.0 (April 2026), auch für 6.6 nachgereicht, ohne Aufpreis. Das Formular wird über die Einkaufswelten platziert, die Eingangsbestätigung geht automatisch raus. Bei eigenen oder Headless-Frontends musst du den Button selbst einbauen. | Shopware |
| JTL-Shop | Eingebaut ab Version 5.7.0 (08.04.2026). In 5.7.1 wurde behoben, dass der Button nur mit der Linkgruppe „Fuss“ sichtbar war. Nimm mindestens 5.7.1. | JTL-Forum, Release-Hinweise |
| WooCommerce mit Germanized | Enthalten ab Germanized 4.0, Einstellung unter WooCommerce > Einstellungen > Germanized > Allgemein > Widerrufsbutton. Kunde und Shop bekommen eine Mail. Laut Hersteller als Gast und als Kunde mit Konto testen. | vendidero |
| WooCommerce mit German Market | Enthalten ab German Market 3.58. Button im Footer, im Menü, als Widget oder per Shortcode; die Widerrufe landen unter WooCommerce > Widerrufe. | MarketPress |
| Jimdo | Für EU-Websites mit Shop oder Buchungen automatisch im Footer aktiv, mit Bestätigungsmail. Die Widerrufsbelehrung musst du selbst anpassen, außer du nutzt den Rechtstexte-Manager. | Jimdo |
| Wix | Nichts fertig eingebaut. Wix beschreibt den Weg von Hand: eigene Seite mit Formular, Button „Vertrag widerrufen“, Abschicken mit einem zweiten Klick, danach eine Bestätigung. Ob sie Datum und Uhrzeit enthält, musst du selbst prüfen. | Wix Hilfe-Center |
| Marktplätze (Amazon, eBay, Etsy …) | Die Pflicht bleibt bei dir als Verkäufer, auch wenn der Kauf über eine fremde Plattform lief. Laut Gesetzesbegründung musst du den Betreiber notfalls vertraglich dazu verpflichten. Prüf, ob dein Marktplatz die Funktion anbietet. | Gesetzesbegründung (BMJV) |
Quellen
- § 356a BGB: Elektronische Widerrufsfunktion
- § 355 BGB: Widerruf ohne Begründung
- § 356 BGB: Beginn und Ende der Widerrufsfrist
- Art. 246a § 1 EGBGB: Informationspflichten
- Anlage 1 zum EGBGB: Muster für die Widerrufsbelehrung
- BGBl. 2026 I Nr. 28 (Gesetz vom 3. Februar 2026, Inkrafttreten Art. 10)
- Regierungsentwurf mit Begründung zu § 356a BGB (BMJV)
- Richtlinie (EU) 2023/2673
- Shopify Hilfe: Einrichtung der Selbstbedienungs-Rückgaben (neue Kundenkonten, Anmeldung per Code)
Fragen zu diesem Kapitel
Muss es ein Button sein, oder reicht ein Link?
Das Gesetz spricht von einer Funktion, nicht von einem Button. Ein Link reicht, wenn er mit „Vertrag widerrufen“ beschriftet ist, hervorsticht und direkt zum Formular führt.
Darf ich fragen, warum der Kunde widerruft?
Nicht als Pflicht. Ein Widerruf braucht keinen Grund. Wenn du trotzdem wissen willst, warum, frag freiwillig und so, dass der Widerruf ohne Antwort durchgeht. Ganz geklärt ist auch das nicht.
Muss sich der Kunde einloggen?
Nein, wenn man bei dir auch als Gast bestellen kann. Dann muss der Widerruf genauso ohne Konto gehen. Wer eingeloggt ist, soll seine Bestellung dagegen nur noch auswählen und bestätigen müssen.
Was muss in der Eingangsbestätigung stehen?
Name, welche Bestellung oder welche Artikel widerrufen wurden, die Adresse für die Bestätigung, dazu Datum und Uhrzeit des Eingangs. Schick sie sofort. Schreib, dass der Widerruf eingegangen ist, nicht, dass er angenommen ist.
Reicht meine Widerrufsseite mit Kontaktformular?
Nur wenn sie den vorgeschriebenen Ablauf hat: Einstieg mit „Vertrag widerrufen“, die drei Angaben, Abschicken mit „Widerruf bestätigen“ und danach die Eingangsbestätigung mit Datum und Uhrzeit. Ein allgemeines Kontaktformular hat das meist nicht.
Ich verkaufe nur auf einem Marktplatz. Was muss ich tun?
Die Pflicht trifft dich als Verkäufer. Schau nach, ob die Plattform eine Widerrufsfunktion anbietet, und frag nach, wenn nicht. Laut Gesetzesbegründung musst du den Betreiber notfalls vertraglich dazu bringen.
Ist das hier Rechtsberatung?
Nein. Es ist der Sachstand mit Quellen und Datum. Für deinen Einzelfall frag eine Anwältin, einen Anwalt oder deinen Händlerverband.
Verwandte Pflichten
- Kapitel 1Der EU-Gewährleistungshinweis Das blaue EU-Kästchen zur gesetzlichen Gewährleistung muss sichtbar im Shop hängen, in Farbe und unverändert.
- Kapitel 4Recht auf Reparatur Bei einer Reklamation musst du sagen, dass der Kunde Reparatur oder neue Ware wählen darf und eine Reparatur die Gewährleistung um zwölf Monate verlängert.
- Kapitel 7Barrierefreiheit im Shop Onlineshops für Verbraucher müssen für alle bedienbar sein, auch mit Tastatur und Screenreader. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen.