Kapitel 1 · Pflicht ab 27.09.2026

Der EU-Gewährleistungshinweis: was ab 27. September in deinen Shop muss

Ab dem 27. September 2026 muss jeder Shop, der Waren an Verbraucher verkauft, einen einheitlichen Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung zeigen: ein Blatt der EU-Kommission mit QR-Code. Selbst gestalten darfst du ihn nicht. Hier steht, wo er hingehört, was du nicht ändern darfst, wie es in deinem Shopsystem geht, und unten liefert der Baukasten den fertigen Code.

Zuletzt geprüft: · Sachstand zum Nachschlagen, keine Rechtsberatung.

Das Wichtigste

Ab wann
27. September 2026.
Wer
Alle, die Waren an Verbraucher verkaufen, im Laden wie online.
Was
Das offizielle Blatt der EU-Kommission, online vollständig und in Farbe.
Wo
Gut sichtbar im Shop, zum Beispiel als Satz in der Kopfzeile, auf der Produktseite oder im Checkout, der den Hinweis beim ersten Klick öffnet. Dazu in der Bestellbestätigung.
Dazu
Ein anklickbarer Link auf dasselbe Ziel wie der QR-Code, auf Deutsch europa.eu/youreurope/garantien.
Verboten
Farben, Schrift, Abstände, Rahmen oder QR-Code ändern, zuschneiden, verzerren.

So sieht der Hinweis aus

EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung: Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gelten mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung. Der Verkäufer muss vertragswidrige Waren kostenlos nachbessern oder ersetzen, in bestimmten Fällen den Preis mindern oder erstatten. Mehr unter europa.eu/youreurope/garantien.
Das Original der Kommission, deutsche Fassung. Anklicken öffnet es in voller Größe. Es gibt ihn in allen 24 Amtssprachen; der Baukasten unten liefert jede davon.

Wo er in deinen Shop gehört

Die Kommission verlangt, dass der Hinweis online „gut sichtbar“ ist, etwa als allgemeiner Hinweis auf der Website. In ihrem Leitfaden zeigt sie drei Beispiele, jeweils als Satz wie „Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte“, hinter dem der Hinweis beim ersten Klick oder beim Darüberfahren erscheint:

  1. In der Kopfzeile

    Auf jeder Seite erreichbar. Das ist die einfachste Stelle, weil sie für den ganzen Shop gilt.

  2. Auf der Produktseite oder in der Produktübersicht

    Dort, wo die Kaufentscheidung fällt.

  3. Im Checkout

    Kurz bevor bestellt wird.

Zusätzlich soll er in die Bestellbestätigung per Mail. Die Liste ist ausdrücklich nicht abschließend. Wer auf Nummer sicher gehen will, setzt ihn in die Kopfzeile und in den Checkout und hängt ihn an die Bestätigungsmail.

Was du beachten musst

  • Die offizielle Datei benutzen, online die farbige Fassung (RGB).
  • Er muss in normaler Anzeigegröße lesbar sein. Teste es am Handy.
  • Immer einen anklickbaren Link zum selben Ziel wie der QR-Code dazusetzen.
  • Nichts ändern: keine anderen Farben, Filter oder Effekte, keine andere Schrift, keine anderen Abstände.
  • Rahmen und Trennlinie bleiben, der QR-Code wird nicht verschoben, verkleinert oder bearbeitet.
  • Nicht zuschneiden, nicht strecken, nicht in Teile zerlegen.

Quelle: Leitfaden der Kommission, Abschnitte 2.1.4 und 2.3.

Und das GARAN-Label?

Das GARAN-Label ist etwas anderes: Es zeigt eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie des Herstellers. Pflicht ist es nur, wenn der Hersteller eine solche Garantie gibt, und zwar kostenlos, für die ganze Ware und für mehr als zwei Jahre.

Dann muss es beim jeweiligen Produkt stehen, gut sichtbar vor dem Kauf, direkt vor dem Bestellen im Checkout und in der Bestellbestätigung. Online in Farbe; eine kleine Kurzform ist erlaubt, wenn sich beim ersten Klick oder Darüberfahren das ganze Label öffnet.

Jahre, Marke und Modell trägt der Hersteller ein. Laut Leitfaden sollst du als Händler diese Angaben nicht selbst beim Hersteller zusammensuchen; er stellt sie bereit.

Umsetzung in deinem Shopsystem

Stand 25.09.2026. Die Angaben stammen von den Anbietern oder Agenturen, die sie umgesetzt haben; die Quelle steht jeweils dabei. Prüfe vor dem Stichtag, ob deine Version passt.

SystemStandQuelle
Shopware 6Eingebaut ab Version 6.7.14, für 6.6 nachgereicht. Hinweis im Checkout, GARAN-Label unter dem Kaufen-Bereich.nuonic
JTL-ShopEingebaut in Version 5.8.0 (Erscheinen 26.09.2026), nicht für ältere Versionen.WebStollen
WooCommerceÜber die Rechts-Plugins Germanized (ab 4.1) oder German Market (ab 4.0). Einstellungen nach dem Update prüfen.MarketPress
ShopifyNichts eingebaut gefunden, aber mehrere Apps im App Store. Ohne App: den Code aus dem Baukasten in einen Abschnitt für eigenen Code im Theme setzen.Shopify App Store
Wix, Jimdo, Squarespace, eigene SeiteKeine fertige Lösung gefunden. Datei hochladen und den Code aus dem Baukasten über den HTML- oder Code-Baustein deines Systems einsetzen.–
Marktplätze (Amazon, eBay, Etsy, Kaufland …)Die Pflicht bleibt bei dir als Verkäufer, aber wo der Hinweis erscheinen kann, bestimmt die Plattform. Nicht alle hatten am 25.09. eine Lösung angekündigt; frag bei deinem Marktplatz nach und heb die Antwort auf.IT-Recht Kanzlei

Der Baukasten

Sprache wählen, offizielle Datei laden, in deinem Shop hochladen, Code kopieren und einfügen. Der Code zeigt auf die Datei in deinem Shop, nicht auf diese Seite: Dein Shop hängt nicht von mir ab, und keine Daten deiner Besucher gehen an mich.

Darstellung

Dein Code

<!-- EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung (offizielle Datei, unverändert) -->
<details class="eu-gewaehrleistung">
  <summary style="cursor:pointer;text-decoration:underline">Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte</summary>
  <a href="/eu-gewaehrleistung-de.svg" target="_blank" rel="noopener"><img src="/eu-gewaehrleistung-de.svg" alt="EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung: Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gelten mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung. Der Verkäufer muss vertragswidrige Waren kostenlos nachbessern oder ersetzen, in bestimmten Fällen den Preis mindern oder erstatten. Mehr unter europa.eu/youreurope/garantien." width="595" height="842" style="display:block;width:100%;max-width:595px;height:auto;margin:12px 0"></a>
  <p><a href="https://europa.eu/youreurope/garantien" target="_blank" rel="noopener">europa.eu/youreurope/garantien</a></p>
</details>

So sieht es aus

Deine gesetzlichen GewährleistungsrechteEU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung: Für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden, gelten mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung. Der Verkäufer muss vertragswidrige Waren kostenlos nachbessern oder ersetzen, in bestimmten Fällen den Preis mindern oder erstatten. Mehr unter europa.eu/youreurope/garantien.europa.eu/youreurope/garantien

Quellen

Fragen zu diesem Kapitel

Reicht der Satz „Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte“?

Nein. Online soll der vollständige offizielle Hinweis gezeigt werden, in Farbe, dazu ein anklickbarer Link auf die EU-Seite. Ein Satz kann ihn öffnen, ersetzt ihn aber nicht.

Darf ich den Hinweis an mein Design anpassen?

Nein. Farben, Schrift, Abstände, Rahmen und QR-Code bleiben, wie die Kommission sie liefert. Du darfst nur entscheiden, wo er steht und wie er sich öffnet.

In welcher Sprache?

Den Hinweis gibt es in allen 24 Amtssprachen. Nimm die Fassung in der Sprache, in der dein Shop verkauft; bei mehreren Sprachen je Sprache die passende.

Brauche ich auch das GARAN-Label?

Nur für Produkte, für die der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie über mehr als zwei Jahre für die ganze Ware gibt. Ohne eine solche Garantie gibt es auch kein GARAN-Label.

Ich verkaufe nur auf einem Marktplatz. Was muss ich tun?

Die Pflicht bleibt bei dir, aber wo der Hinweis bei deinen Angeboten stehen kann, bestimmt die Plattform. Frag bei deinem Marktplatz nach, wenn bis zum Stichtag nichts kommt, und heb die Antwort auf.

Ist das hier Rechtsberatung?

Nein. Es ist der Sachstand mit Quellen und Datum. Für deinen Einzelfall frag eine Anwältin, einen Anwalt oder deinen Händlerverband.

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