Kapitel 3 · Pflicht ab 27.09.2026
Grüne Werbeversprechen: was ab 27. September nicht mehr geht
Ab dem 27. September 2026 sind in der Werbung an Verbraucher einige grüne Aussagen immer verboten, ohne Wenn und Aber: „klimaneutral“ dank Ausgleichszahlungen, „umweltfreundlich“ ohne anerkannten Nachweis, selbst gemachte Siegel. Hier steht, was genau wegfällt, was erlaubt bleibt, wie du bessere Sätze formulierst und wie du deinen Shop in einem Nachmittag durchsuchst.
Zuletzt geprüft: · Sachstand zum Nachschlagen, keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste
- Ab wann
- 27. September 2026. Eine Übergangsfrist für Ware, die schon im Lager liegt, steht weder in der Richtlinie noch im deutschen Gesetz.
- Wer
- Alle, die gegenüber Verbrauchern werben: im Shop, auf dem Marktplatz, auf Instagram und TikTok, im Newsletter, auf der Verpackung.
- Immer verboten
- „Klimaneutral“ und Ähnliches, wenn es auf Ausgleichszahlungen beruht. Allgemeine Umweltworte ohne anerkannte Spitzenleistung. Eigene Siegel ohne Zertifizierung. Aussagen zum ganzen Produkt, wenn nur ein Teil stimmt. Gesetzliche Pflichten als Besonderheit verkaufen.
- Erlaubt
- Konkrete, wahre und belegbare Angaben, die gut sichtbar direkt dabei stehen. Echte Siegel mit Zertifizierung oder staatliche Zeichen wie das EU-Umweltzeichen.
- Grundlage
- Richtlinie (EU) 2024/825, in Deutschland umgesetzt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG (BGBl. 2026 I Nr. 43).
- Risiko
- Abmahnung durch Mitbewerber, Wirtschaftsverbände oder Verbraucherverbände (§ 8 UWG).
Die fünf Verbote, die immer gelten
Das neue Recht setzt fünf grüne Aussagen auf die Liste der Handlungen, die gegenüber Verbrauchern „stets unzulässig“ sind (Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG). Das heißt: Es kommt nicht darauf an, ob sich jemand wirklich getäuscht fühlt. Steht es da, ist es verboten.
Als Umweltaussage zählt dabei nicht nur Text. Das Gesetz nennt ausdrücklich Bilder, grafische Elemente, Symbole, Markennamen und Produktbezeichnungen. Ein Produktname wie „EcoLine“ oder ein grünes Blatt neben dem Kaufen-Knopf kann also schon eine Aussage sein.
- Klimaneutral durch Ausgleich (Nr. 4c): Aussagen, ein Produkt sei wegen Ausgleichszahlungen für Treibhausgase neutral, CO₂-ärmer oder klimapositiv. Die Richtlinie nennt als Beispiele „klimaneutral“, „zertifiziert CO₂-neutral“, „CO₂-positiv“, „mit Klimaausgleich“, „klimaschonend“ und „mit reduziertem CO₂-Fußabdruck“. Produkt heißt Ware oder Dienstleistung.
- Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis (Nr. 4a): „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“, „klimafreundlich“, „biologisch abbaubar“ und Ähnliches, wenn du keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kannst. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
- Eigene Siegel (Nr. 2a): ein Nachhaltigkeitssiegel, das weder auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Kontrolle beruht noch vom Staat festgesetzt wurde. Das betrifft auch soziale Siegel wie ein selbst gestaltetes „Fair produziert“-Abzeichen.
- Ganzes Produkt, obwohl nur ein Teil (Nr. 4b): etwa „aus Recyclingmaterial“, wenn nur die Verpackung recycelt ist.
- Pflicht als Besonderheit (Nr. 10a): etwas als Vorteil deines Angebots herausstellen, das für alle Produkte dieser Art in der EU ohnehin gesetzlich gilt. Beispiel aus der Richtlinie: „frei von Stoff X“, wenn Stoff X in dieser Produktgruppe sowieso verboten ist.
Was erlaubt bleibt
Grün werben darfst du weiter. Der Weg führt über konkrete Angaben. Eine Aussage gilt nicht mehr als „allgemein“, wenn du auf demselben Medium klar und gut sichtbar sagst, was genau gemeint ist. Online heißt das: auf derselben Seite, nicht irgendwo in den FAQ. Das Beispiel der Richtlinie: „klimafreundliche Verpackung“ ist allgemein, „100 % der Energie für die Herstellung dieser Verpackung stammen aus erneuerbaren Quellen“ ist konkret. Wahr und belegbar muss die konkrete Angabe natürlich trotzdem sein.
Allgemeine Worte wie „umweltfreundlich“ gehen nur mit einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung. Das Gesetz zählt drei Wege auf: das EU-Umweltzeichen, ein offiziell anerkanntes Umweltzeichen nach ISO 14024 Typ I (der Blaue Engel ist nach eigener Angabe ein solches Zeichen) oder eine Spitzenleistung nach anderem EU-Recht, etwa Energieeffizienzklasse A für „energieeffizient“. Der Nachweis muss zur ganzen Aussage passen. „Nachhaltig“, „bewusst“ oder „verantwortungsvoll“ darfst du laut Richtlinie nicht allein auf ein Umweltzeichen stützen, weil diese Worte auch soziale Eigenschaften versprechen.
Auch Klimaprojekte darfst du weiter unterstützen und darüber sprechen, solange du nicht behauptest, dein Produkt sei dadurch neutral oder besser. Und wer mit einem Ziel für die Zukunft wirbt („bis 2030 klimaneutral“), braucht einen öffentlichen, überprüfbaren Umsetzungsplan mit messbaren Zielen, den ein unabhängiger Sachverständiger regelmäßig prüft (§ 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG neu).
Wortliste: besser so
Was hinter dem Pfeil steht, ist ein Muster, keine Freigabe. Jede konkrete Angabe muss für dein Produkt stimmen und belegbar sein, bevor sie online geht.
- „Klimaneutral“ (dank Ausgleich) → „Wir unterstützen je Bestellung das Aufforstungsprojekt X mit 1 €.“ Ohne „neutral“, ohne „ausgeglichen“.
- „Klimaneutraler Versand“ (dank Ausgleich) → streichen oder sagen, was wirklich passiert: „Versand in Kartons aus 100 % Altpapier.“
- „Umweltfreundlich“ oder „öko“ → die eine Eigenschaft nennen, die stimmt: „Gehäuse zu 70 % aus recyceltem Kunststoff.“
- „Nachhaltig“ → konkret werden: „Bezug zu 100 % aus Bio-Baumwolle.“ Nur, wenn du es mit Zertifikat oder Lieferantennachweis belegen kannst.
- „Aus Recyclingmaterial“ (nur die Verpackung) → „Verpackung aus Recyclingkarton.“
- „Biologisch abbaubar“ → sagen, wo und wie: „Nach EN 13432 industriell kompostierbar, nicht für den Gartenkompost.“
- „CO₂-reduziert“ → gegenüber was, wie gemessen: „30 % weniger CO₂ in der Herstellung als unser Modell von 2023, berechnet nach …“
- Eigenes „Eco Choice“-Abzeichen → weg damit. Stattdessen die konkrete Angabe oder ein echtes, zertifiziertes Siegel.
- „Frei von …“ bei ohnehin verbotenen Stoffen → streichen.
- „Bis 2030 klimaneutral“ ohne Plan → streichen, bis ein geprüfter Umsetzungsplan öffentlich ist.
So durchsuchst du deinen Shop
Produktdaten exportieren
Lade alle Produkte als CSV herunter, das kann jedes gängige Shopsystem. Wichtig sind Titel, Beschreibung, Kurzbeschreibung, Varianten, Meta-Beschreibung und Alt-Texte der Bilder.
Nach Wortstämmen suchen
Such in der Tabelle nach: klima, co2, co₂, neutral, kompens, ausgleich, umwelt, öko, eco, grün, green, natur, nachhaltig, sustain, recycel, recycl, abbaubar, bio, plastikfrei, fair, verantwort, bewusst. Jeder Treffer kommt auf eine Liste.
Bilder und Symbole ansehen
Blätter, Weltkugeln, grüne Häkchen, eigene Abzeichen im Theme, Filter oder Kategorien wie „Nachhaltig“. Auch Produktfotos, auf denen die Verpackung ein Klimaversprechen trägt.
Außerhalb der Produktseite
Startseite, „Über uns“, Versandseite, Newsletter-Vorlagen, Bestellmails, Marktplatz-Angebote, Anzeigen, Profiltexte und angepinnte Beiträge auf Instagram und TikTok.
Jeden Treffer entscheiden
Belegen, konkret machen oder streichen. Heb die Nachweise auf: Zertifikat, Messung, Lieferantenerklärung. Im Streit musst du sie vorlegen können.
Was noch nicht geklärt ist
Schon vor dem neuen Recht war „klimaneutral“ heikel: Der Bundesgerichtshof hat am 27. Juni 2024 entschieden, dass ein mehrdeutiger Umweltbegriff wie „klimaneutral“ in der Werbung selbst erklärt werden muss (I ZR 98/23). Ab dem 27. September reicht die Erklärung bei Ausgleichszahlungen nicht mehr, dann ist die Aussage verboten.
Offen oder umstritten
- Wie deutlich „klar und in hervorgehobener Weise auf demselben Medium“ sein muss, etwa ob ein Sternchen mit Erklärung weiter unten genügt, haben Gerichte noch nicht entschieden.
- Ob du Ware abverkaufen darfst, deren Verpackung schon ein verbotenes Versprechen trägt, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Eine Übergangsfrist gibt es nicht; wie Gerichte damit umgehen, ist offen.
- Aussagen über das ganze Unternehmen („Wir sind klimaneutral“) nennt Nummer 4c nicht ausdrücklich, dort geht es um Produkte. Sie können trotzdem als allgemeine oder irreführende Umweltaussage verboten sein.
- Eine amtliche Liste, welche nationalen Umweltzeichen als „offiziell anerkannt“ gelten, habe ich nicht gefunden.
Quellen
Fragen zu diesem Kapitel
Darf ich „klimaneutral“ noch schreiben, wenn ich wirklich kompensiere?
Nein, nicht für ein Produkt, wenn die Aussage auf Ausgleichszahlungen beruht. Das ist ab 27. September immer verboten. Du darfst aber sagen, welches Klimaprojekt du wie unterstützt, solange du daraus keine Neutralität deines Produkts ableitest.
Reicht eine Erklärung in den FAQ?
Nein. Die Konkretisierung muss auf demselben Medium klar und gut sichtbar stehen, online also bei der Aussage selbst. Eine Seite, die man erst suchen muss, macht aus einer allgemeinen Aussage keine konkrete.
Ich verkaufe fremde Marken. Hafte ich für die Versprechen des Herstellers?
Was du in deinem Shop, auf deinen Produktfotos und in deinen Posts zeigst, ist deine Werbung. Übernimmst du Herstellertexte, prüf sie wie deine eigenen. Wie Gerichte Altware mit alter Verpackung behandeln, ist noch offen.
Ist ein Siegel von einem Siegelanbieter, den ich bezahlt habe, erlaubt?
Nur, wenn dahinter ein echtes Zertifizierungssystem steht: öffentliche Anforderungen, offen für alle, Regeln für Verstöße bis zum Entzug und eine Kontrolle durch einen unabhängigen Dritten. Ein gekauftes Logo ohne diese Prüfung reicht nicht.
Gilt das auch für meine TikTok- und Instagram-Posts?
Ja. Es geht um jede Aussage gegenüber Verbrauchern im Zusammenhang mit deinem Geschäft, egal auf welchem Kanal. Profiltext, Videos und Bildunterschriften gehören dazu.
Gilt das auch, wenn ich nur an Firmen verkaufe?
Die neue Liste der immer verbotenen Handlungen gilt gegenüber Verbrauchern. Gegenüber Firmen bleibt das allgemeine Verbot irreführender Werbung. Wer im selben Shop an beide verkauft, richtet sich nach den strengeren Regeln.
Ist das hier Rechtsberatung?
Nein. Es ist der Sachstand mit Quellen und Datum. Für deinen Einzelfall frag eine Anwältin, einen Anwalt oder deinen Händlerverband.
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