Einfügen oder Export laden
Texte einfügen oder den Produkt-Export aus Shopify oder WooCommerce als CSV laden.
Werkzeug, kostenlos, bleibt in deinem Browser
Ab dem 27. September 2026 sind manche Umwelt-Aussagen immer verboten, andere brauchen einen Nachweis direkt daneben. Füg deine Texte ein oder lade den Produkt-Export deines Shops: Der Prüfer markiert die Stellen, erklärt sie und schlägt bessere Sätze vor. Nichts davon verlässt deinen Browser.
Das ist ein Beispiel. Ersetze es durch deinen Produkt- oder Werbetext.
Produkt-Export hochladen
Export aus Shopify oder WooCommerce. Geprüft werden Titel, Beschreibung, Kurzbeschreibung und bei Shopify auch SEO- und Alt-Texte.
Läuft komplett in deinem Browser. Dein Text und deine Datei werden nirgendwohin hochgeladen.
Beispieltext: 7 Treffer im Text.
Gefunden: „klimaneutral“
Warum: Beruht die Aussage auf Ausgleichszahlungen, ist sie ab 27. September 2026 immer verboten (Nr. 4c), auch mit Erklärung. Die Richtlinie nennt selbst „klimaneutral“, „CO₂-positiv“ und „mit Klimaausgleich“ als Beispiele. Aussagen über das ganze Unternehmen nennt Nr. 4c nicht ausdrücklich, sie können trotzdem als allgemeine oder irreführende Umweltaussage verboten sein.
Besser: Ohne „neutral“ und ohne „ausgeglichen“ sagen, was du tust: „Wir unterstützen je Bestellung das Aufforstungsprojekt X mit 1 €.“ Beim Versand streichen oder sagen, was wirklich passiert: „Versand in Kartons aus 100 % Altpapier.“
Im Kapitel nachlesen: Grüne WerbeversprechenGefunden: „umweltfreundlicher“
Warum: Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „öko“, „grün“ oder „klimafreundlich“ sind verboten, wenn du keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kannst (Nr. 4a): EU-Umweltzeichen, ein offiziell anerkanntes Typ-I-Umweltzeichen wie der Blaue Engel oder eine Spitzenleistung nach EU-Recht. Oder du sagst direkt dabei, gut sichtbar, was genau gemeint ist.
Besser: Die eine Eigenschaft nennen, die stimmt und die du belegen kannst: „Gehäuse zu 70 % aus recyceltem Kunststoff.“
Im Kapitel nachlesen: Grüne WerbeversprechenGefunden: „EcoLine“
Warum: Auch ein Produkt- oder Markenname kann eine Umweltaussage sein, etwa „EcoLine“. Dann gelten dieselben Regeln wie für den Text.
Besser: Prüfen, ob der Name ein Versprechen macht, das du belegen kannst. Wenn nicht: umbenennen oder die konkrete Angabe direkt dazuschreiben.
Im Kapitel nachlesen: Grüne WerbeversprechenGefunden: „Recyclingmaterial“
Warum: Eine Aussage zum ganzen Produkt, obwohl sie nur für einen Teil stimmt, ist verboten (Nr. 4b). Beispiel: „aus Recyclingmaterial“, wenn nur die Verpackung recycelt ist.
Besser: Sagen, welcher Teil und wie viel: „Verpackung aus Recyclingkarton.“ oder „Gehäuse zu 70 % aus recyceltem Kunststoff.“
Im Kapitel nachlesen: Grüne WerbeversprechenGefunden: „BPA-frei“
Warum: Etwas als Vorteil herausstellen, das für alle Produkte dieser Art in der EU ohnehin gesetzlich gilt, ist verboten (Nr. 10a). Beispiel der Richtlinie: „frei von Stoff X“, wenn Stoff X in dieser Produktgruppe sowieso verboten ist.
Besser: Ist der Stoff in deiner Produktgruppe ohnehin verboten: streichen. Wenn nicht, darf es bleiben, sofern es stimmt.
Im Kapitel nachlesen: Grüne WerbeversprechenGefunden: „nachhaltig“
Warum: Allgemeine Worte gehen nur mit anerkanntem Nachweis. „Nachhaltig“, „bewusst“ oder „verantwortungsvoll“ darfst du laut Richtlinie nicht allein auf ein Umweltzeichen stützen, weil sie auch soziale Eigenschaften versprechen.
Besser: Konkret werden: „Bezug zu 100 % aus Bio-Baumwolle.“ Nur, wenn du es mit Zertifikat oder Lieferantennachweis belegen kannst.
Im Kapitel nachlesen: Grüne WerbeversprechenGefunden: „KI-generiert“
Warum: Zeigt ein KI-Bild oder -Video dein Produkt anders oder besser, als es ist, oder wirkt eine KI-Person echt, ist das ein Deepfake: Ein sichtbarer Hinweis ist Pflicht, das unsichtbare Wasserzeichen reicht nicht. Ein Hinweis rettet aber kein irreführendes Produktbild. Dein echtes Produkt vor einem KI-Hintergrund oder eine Farbkorrektur sind laut Kommission meist kein Deepfake.
Besser: Bild ansehen: zeigt es das echte Produkt ehrlich? Geschönte Bilder ersetzen. Wirkt eine KI-Person echt, den Hinweis sichtbar direkt am Bild oder Video anbringen, spätestens beim ersten Ansehen.
Im Kapitel nachlesen: KI im ShopTechnischer Hinweis, keine Rechtsberatung. Ein Treffer heißt: prüfen, nicht automatisch verboten.
Ein Treffer heißt: prüfen. Manche Aussagen sind immer verboten, andere nur ohne Nachweis.
Texte einfügen oder den Produkt-Export aus Shopify oder WooCommerce als CSV laden.
Jeder Treffer sagt, warum und ab wann, und bringt einen besseren Satz mit.
Die Prüfung läuft komplett in deinem Browser. Auch der Export bleibt auf deinem Gerät.
Nein. Die Prüfung läuft komplett in deinem Browser. Auch der Export bleibt auf deinem Gerät.
Nein. Ein Treffer heißt: prüfen. Manche Aussagen sind immer verboten, andere nur ohne Nachweis. Das steht jeweils dabei.
Der Produkt-Export aus Shopify und der aus WooCommerce als CSV-Datei. Andere Texte kopierst du einfach ins Feld.
Nein. Der Prüfer sucht nach Wörtern und Mustern aus Kapitel 3. Für deinen Einzelfall frag eine Anwältin, einen Anwalt oder deinen Händlerverband.
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